Behandlungspflege
Untersuchung und Behandlung auf ärztliche Verordnung. Es zählen dazu:
- Mitwirken bei präventiven und diagnostischen Massnahmen wie
- Messung der Vitalzeichen: Puls, Blutdruck, Atemfrequenz, Gewicht, usw.
- Kontrolle des Blutzuckers
- Medikamentenüberwachung: Richten und Verabreichung von Medikamenten, Medikamenteneinnahmekontrolle
- Spritzen und Infusionen: Verabreichen von Injektionen (i.v., s.c., i.m.), Infusionstherapien über Verweilkatheter, Blutentnahmen
- Wundversorgung
- Katheter einlegen
- Einläufe
- Wickel
Grundpflege
Anleitung, Unterstützung und Übernahme von Aktivitäten des täglichen Lebens wie:
- Aufstehen
- zu Bettgehen, Lagerungen im Bett (Kinaesthetics)
- An- und Auskleiden
- tägliche Körper- und Mundpflege
- Baden und Duschen (Körperpflege)
- Hautpflege, Nagelpflege
- Essen und Trinken
- Betten
- Mobilisation, Gehtraining
- Dekubitusprophylaxe, Hautpflege
- Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Pflege und Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden (Palliative Care)
- Betreuung und Aktivierung von Betagten, Behinderten und psychisch erkrankten Menschen
- Begleitung und Betreuung:
- Unterstützung in Krisen- oder Risikosituationen
- Kontrollbesuche
Akut- und Übergangspflege
Akut- und Übergangspflege ist eine maximal 14-tägige, vom Spitalarzt verordnete Pflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt und dient der Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Die Kosten für die Akut- und Übergangspflege werden zwischen der Krankenkasse und dem Wohnkanton der Patientin oder des Patienten aufgeteilt. Eine Kostenbeteiligung der Betroffenen ist nicht vorgesehen.
Die Leistungen (Abklärung und Beratung, Behandlung, Grundpflege) entsprechen inhaltlich den Pflegeleistungen der gewöhnlichen ambulanten Krankenpflege.